Wichtige Kundeninformation und Hinweise zur Zusammenarbeit
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten uns herzlich für das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Unser Team ist immer bemüht, Ihre Wünsche bestmöglich zu erfüllen und Ihnen verlässliche, hochwertige Leistungen zu bieten. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise zur Zusammenarbeit mitteilen, um weiterhin wirtschaftlich, fair und transparent agieren zu können.
Budget
Aus Datenschutzgründen erhalten wir von den Pflegekassen keine Auskunft über die Höhe des für Sie verfügbaren Budgets im Bereich Entlastungsleistungen / Verhinderungspflege. Wir rechnen lediglich nebenher mit, wenn uns durch Sie vor dem ersten Termin das Anfangsbudget mitgeteilt wurde. Da Pflegedienste auch über diese „Töpfe“ abrechnen können und dürfen, kann es passieren, dass das Budget ggf. ausgeschöpft ist. Wenn wir eine solche Info durch Ihre Pflegekasse erhalten, müssen wir Ihnen die bereits von uns erbrachten Leistungen als Privatrechnung in Rechnung.
Sollte bei Ihnen ein Pflegedienst im Einsatz sein, könnte die Möglichkeit bestehen, dass auch dieser über die Entlastungsleistungen abrechnet.
Unser Tipp: Bitte erfragen Sie die Höhe Ihres Budgets regelmäßig und eigenständig bei ihrer Pflegekasse und teilen uns dies entsprechend mit.
Fazit: WIR sind für die Überwachen des Budgets NICHT verantwortlich.
Abrechnung mit Pflegekassen und Abtretungserklärungen
Wenn uns Abtretungserklärungen unserer Kunden vorliegen, rechnen wir gerne direkt mit den gesetzlichen Pflege- bzw. Krankenkassen, der BG oder entsprechenden Versicherungen ab.
Mit privaten Versicherungen oder der Beihilfe dürfen wir nicht direkt abrechnen.
Wenn das Budget ausgeschöpft ist, erhalten wir von den Pflegekassen auf Grund der von uns gestellten Rechnung eine Rückmeldung über die Kürzung der Rechnung. Die entstehenden Differenzbeträge stellen wir Ihnen dann als Privatrechnung in Rechnung.
Bitte beachten Sie:
Ohne vorliegende Abtretungserklärung dürfen wir nicht direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
In diesem Fall erhalten die Kunden eine Privatrechnung und müssen sich eigenständig um die Erstattung der Kosten durch ihre Pflegekasse kümmern.
Rechnungen für Glas- bzw. Fensterreinigung werden grundsätzlich nicht direkt an die Pflegekassen übermittelt.
Diese Leistungen werden als Privatrechnung gestellt.
Kunden können die Rechnung selbst bei ihrer Pflegekasse einreichen.
Absagen und Terminverschiebungen
Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz erfolgen müssen.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen wir privat in Rechnung gestellt, da unsere Mitarbeiter während dieser Zeiten weiter entlohnt werden müssen und wir kurzfristig keinen Ersatzkunden an die Mitarbeiter vergeben können.
Zeitplanung und Pünktlichkeit
Wir planen unsere Einsätze mit größter Sorgfalt. Dennoch kann es – bedingt durch Verkehr, Wetter oder andere äußere Umstände – vorkommen, dass unsere Mitarbeiter bis zu 30 Minuten früher oder später als geplant bei Ihnen eintreffen. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls solche Abweichungen auftreten sollten.
Gesundheit und Fürsorgepflicht
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen nehmen wir unsere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Kunden und Mitarbeitern sehr ernst.
Daher dürfen keine Einsätze in Haushalten stattfinden, in denen Infekte (z. B. Magen-Darm-Erkrankungen oder Atemwegsinfekte) vorliegen.
Viele unserer Kunden haben ein geschwächtes Immunsystem – zum Schutz aller Beteiligten bitten wir daher um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Auch hier sollte eine frühzeitige Absage durch Sie – bestenfalls sobald Ihnen ein Infekt bekannt ist - erfolgen.
Sollte die Erkrankung am gleichen Tag des Einsatzes auftreten, bitten wir um
sofortige Meldung im Büro.
Sollten unsere Mitarbeiter feststellen, dass im Haushalt Infekte vorherrschen, findet kein Einsatz statt.
In einem solchen Fall betritt der Mitarbeiter die Wohnung nicht bzw. verlässt diese umgehend wieder. In diesem Fall müssen wir den Einsatz ebenfalls privat in Rechnung gestellt.
Leistungsspektrum und Besonderheiten
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass unser Unternehmen in der Region über ein einzigartiges Leistungsspektrum im Bereich der Entlastungsleistungen verfügt:
- Wir bieten als einziges Unternehmen im Bereich der Entlastungsleistungen auch Glas- und Fensterreinigung an.
- Andere Mitbewerber / Reinigungsunternehmen verfügen nicht über die Zulassung, um Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege zu erbringen / mit Pflegekassen direkt abzurechnen.
- Auch im Vergleich zu Pflegediensten zeichnen wir uns durch größere Flexibilität, längere Einsatzzeiten und ein breiteres und preiswerteres Leistungsangebot im Bereich der Entlastungsleistungen aus.
Unsere Preisgestaltung wird durch das Landesamt vorgegeben – wir bewegen uns somit in einem fairen, staatlich regulierten Rahmen.
- Auch die Inhalte unserer Dienstleistungen sind vom Landesamt für Soziale Dienste in der Alltagsförderungsverordnung SH festgelegt.
- Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass unsere Leistungen im Bereich der Entlastungsleistungen / der Verhinderungspflege nicht mit einem reinen Reinigungs-Service vergleichbar sind.
In der Landesverordnung (AföVO) ist klar vermerkt:
Die im Rahmen des Entlastungsbetrags erbrachten Unterstützungs- und Haushaltsleistungen sollen grundsätzlich in aktivierender Form erfolgen. Der Pflegebedürftige wird – unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten, Ressourcen und tagesaktuellen Belastbarkeit – in die Durchführung der Tätigkeiten einbezogen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, vorhandene Kompetenzen zu erhalten und den Alltag strukturiert zu gestalten.
- Entlastungsleistungen sind zweckgebundene Leistungen der Pflegekasse, die dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten, Pflegebedürftigen Betreuungs- und Unterstützungsangebote zu ermöglichen und den Alltag im häuslichen
- Umfeld zu erleichtern. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen möglichst lange zu erhalten oder wieder zu fördern. „Aktivierend“ bedeutet:
- Der Pflegebedürftige wird einbezogen, statt nur „versorgt“ zu werden.
- Die Person soll so viel wie möglich selbst tun, unterstützt durch die Betreuungskraft.
- Der Alltag soll strukturierter, sozialer und fördernder gestaltet werden.
- Haushaltsnahe Tätigkeiten im Rahmen des Entlastungsbetrags sind keine reine Putzhilfe, sondern sollen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen durchgeführt werden – soweit es möglich ist. – Es wird keine Akkordarbeit verrichtet.
Dies sind Vorgaben, welche wir uns nicht selbst ausgedacht haben. Sie sind nachlesbar in der Alltagsförderungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Urlaub, Krankheit und Büroerreichbarkeit
Aufgrund von Personalmangel, Krankheit oder Urlaubszeiten kann es vereinzelt zu Ausfällen, Verschiebungen oder eingeschränkter Erreichbarkeit des Büros kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Wenn unsere Mitarbeiter im Urlaub sind, können wir in der Regel keinen 1:1-Ersatz stellen. Grundsätzlich finden während dieser Zeit keine Dienstleistung bei Ihnen vor Ort statt.
Sollten Sie jedoch dringende Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Büro – wir prüfen dann im Einzelfall, ob eine Vertretung möglich ist.
Telefonische Erreichbarkeit und Rückrufe
Unser Büro hat feste Telefonsprechzeiten, zu denen wir gerne persönlich für Sie da sind:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten aktivieren wir einen Anrufbeantworter, auf dem Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer hinterlassen.
Unser Büro arbeitet mit Hochdruck und unter Priorisierung an den Rückrufen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass alle Anliegen der Reihe nach abgearbeitet werden und Sie einen möglichst zeitnahen Rückruf erhalten.
Mehrmaliges Aufsprechen auf den Anrufbeantworter beschleunigt die Bearbeitung nicht.
Außerhalb der Telefonsprechzeiten sind wir selbstverständlich weiterhin im Einsatz und im Büro tätig, jedoch telefonisch nicht persönlich erreichbar..
Außerhalb der Telefonsprechzeiten bitten wir ebenfalls von Anrufen auf dem Handy abzusehen.
Begleit- und Einkaufsfahrten
Sollten wir für Sie Begleitfahrten zu Ärzten oder Einkaufsfahrten übernehmen, bitten wir darum, diese Termine so früh wie möglich bei uns anzumelden.
Nur so haben wir die Möglichkeit, einen passenden Mitarbeiter für Sie einzuplanen.
Bitte beachten Sie, dass alle unsere Mitarbeiter einen festen Kundenstamm mit fest geplanten Einsätzen betreuen.
Daher sind kurzfristige Änderungs- oder Einsatzwünsche leider nicht immer realisierbar.
Feiertage und Jahreswechsel
An Feiertagen finden keine Einsätze statt. Diese entfallen ersatzlos, der bestehende Reinigungsrhythmus bleibt jedoch bestehen.
Beispiel: Wenn Ihr regulärer Reinigungstermin alle zwei Wochen stattfindet und ein Feiertag auf diesen Tag fällt, erfolgt der nächste Einsatz erst 14 Tage später.
Zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten wir grundsätzlich nicht – auch hier entfallen die Einsätze ersatzlos.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit Ihrer Mithilfe können wir auch künftig verlässlich, menschlich und wirtschaftlich für Sie da sein.
Wir freuen uns auf die weiterhin gute Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Reinigungs-Service Junge
